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   BFH, 04.02.2004 - X R 8/02   

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https://dejure.org/2004,13515
BFH, 04.02.2004 - X R 8/02 (https://dejure.org/2004,13515)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2004 - X R 8/02 (https://dejure.org/2004,13515)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - X R 8/02 (https://dejure.org/2004,13515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage und der Steuerabzugsbeträge gemäß § 10e EStG - Räumlicher Zusammenhang der begünstigten Objekte

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § ... 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 26 Abs. 1; ; BerlinFG § 15 Abs. 1; ; BerlinFG § 15 Abs. 2; ; BerlinFG § 15 Abs. 3; ; BerlinFG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10; EigZulG
    Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

  • datenbank.nwb.de

    Eigenheimzulage; keine gleichzeitige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage und der Steuervergünstigung des § 10e EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 4 S 2, EigZulG § 6 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Ehegatten; Nutzung; Räumlicher Zusammenhang; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96

    Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Die Gleichstellungsanordnung hat zur Folge, dass Ehepaaren keine Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustehen, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt gelegen ist, für das sie erhöhte Absetzungen nach den in § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Vorschriften abziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, ist zwischen übereinanderliegenden Wohnungen stets ein räumlicher Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277; vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Da die Revision aus anderen Gründen Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob das FA auch infolge eines Verfahrensfehlers in seinen Rechten verletzt ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97

    Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    aa) Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn das Gesetz, gemessen an seinem eigenen Ziel und Zweck, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288; vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).
  • BFH, 21.10.1997 - IX R 29/95

    Nutzungswertbesteuerung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Insbesondere kann die tatsächliche oder rechtliche Entwicklung eine bis dahin eindeutige und vollständige Regelung lückenhaft, ergänzungsbedürftig und zugleich ergänzungsfähig werden lassen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 IX R 29/95, BFHE 184, 466, BStBl II 1998, 142).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 66/98

    Eigenheimförderung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    aa) Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn das Gesetz, gemessen an seinem eigenen Ziel und Zweck, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288; vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 54/90

    Kein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 2 EStG bei räumlichem Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Die Gleichstellungsanordnung hat zur Folge, dass Ehepaaren keine Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustehen, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt gelegen ist, für das sie erhöhte Absetzungen nach den in § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Vorschriften abziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 121/94

    Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, ist zwischen übereinanderliegenden Wohnungen stets ein räumlicher Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277; vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 37/14

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines

    Da die Revision bereits mit der Sachrüge Erfolg hat, muss über die Verfahrensrüge nicht mehr entschieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, unter II.1.; vom 4. Februar 2004 X R 8/02, BFH/NV 2004, 949, unter II.1.).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 13/16

    Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen

    Über die von den Klägern erhobene Verfahrensrüge ist nicht zu entscheiden, da das Urteil des FG schon aus anderen Gründen aufzuheben ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Februar 2004 X R 8/02, BFH/NV 2004, 949, unter II.1.).
  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Da die Revision bereits aus anderen Gründen Erfolg hat, kann dahinstehen, ob der vom FA geltend gemachte Verfahrensmangel tatsächlich gegeben ist (Senatsurteil vom 4. Februar 2004 X R 8/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 15.03.2022 - V R 35/20

    Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13

    Da die Revision des Klägers aus materiell-rechtlichen Gründen Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob er auch durch die behaupteten Verfahrensfehler in seinen Rechten verletzt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2004 - X R 8/02, BFH/NV 2004, 949, unter II.1.).
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